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Der KFV ist wie folgt gegliedert:
Wie kommt die Feuerwehr in der Öffentlichkeit an? Dieser Aufgabe widmet sich der Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit. Neben der Berichterstattung aus dem Einsatzgeschehen der Feuerwehren der Einheits- und Samtgemeinden werden auch umfassende Informationen, wie Jahreshefte oder Sonderbeilagen, erarbeitet.
· Atemschutzbeauftragter
Der Atemschutzbeauftragte organisiert in Zusammenarbeit mit dem Kreisausbildungsleiter und den Atemschutzbeauftragten der Einheits- und Samtgemeinden Atemschutzlehrgänge und die jährlichen Wiederholungsübungen in der Trainingsstrecke der Feuerwehr-Technischen Zentrale. Er vertritt die jeweiligen Atemschutzbeauftragten bei Sitzungen des KFV.
· Brandschutzerzieher
Die Brandschutzerziehung hat im Laufe der letzten Jahre einen enorm großen Stellenwert in den Feuerwehren eingenommen, da erkannt wurde, dass die Anzahl der durch Kinder entfachten Brände durch die Ausweitung der Brandschutzerziehung stark zurückgegangen ist. In den meisten freiwilligen Feuerwehren gibt es bereits speziell für diese Aufgabe ausgebildete Feuerwehrleute, die neben ihrem normalen Dienst in der Feuerwehr die Funktion des Brandschutzerziehers übernehmen. Im Landkreis Uelzen gibt es darüber hinaus eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH), vertreten durch Herrn Bötnagel: Er hat den Kasper in der Rolle des Brandschutzerziehers eingeführt.
· Brandschutzprüfer(in)
Die Funktion des Brandschutzprüfers ist dem Amt für Bauordnung und Kreisplanung (Bauamt) des Landkreises Uelzen mit dem Aufgabengebiet „vorbeugender Brandschutz“ zugeordnet. Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben und ist schon Bestandteil des Bauantrages. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird bspw. bei Veranstaltungen immer wichtiger. Dort muss bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen u.U. eine Brandsicherheitswache beigestellt werden.
· Fernmeldezug
Der Fernmeldezug ist eine taktische Einheit des Katastrophenschutzes. Er dient der Unterstützung der technischen Einsatzleitung (TEL) und dem Aufbau einer Fernmeldeinfrastruktur bei Großschadenslagen. Durch einen im Februar diesen Jahres neu in Betrieb genommen Abrollbehälter mit modernen Kommunikationsmitteln können unterschiedliche Formen und Dimensionen von Führungs- und Fernmeldestrukturen geschaffen werden.
· Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle (FEL)
Die FEL ist im Kreishaus neben dem Lage- und Führungsraum des Katastrophenstabes eingerichtet und leitet den Einsatzbetrieb von Rettungsdienst und Feuerwehr. Typische Aufgaben der FEL sind:
- Annahme von eingehenden Notrufen oder der Alarmmeldung einer Brandmeldeanlage
- Alarmierung der Kräfte über Funk (Sprechfunk, Auslösung von Funkmeldeempfänger oder Sirene)
- Einsatz eines Notarztes oder des Rettungshubschraubers
- Dokumentation der Einsatzdaten
Das Team einer Leitstelle muss ständig den Überblick über z.T. mehrere, gleichzeitig laufende Einsätze behalten und sich untereinander abstimmen.
· Feuerwehr-Technische Zentrale (FTZ)
In der FTZ werden sämtliche Geräte der Feuerwehren im Landkreis Uelzen regelmäßig nach Norm-, Prüf- und Unfallverhütungsvorschriften geprüft. Auch Reparaturen werden im Rahmen der Möglichkeiten durchgeführt.
Die FTZ gliedert sich in die Bereiche:
- Atemschutzwerkstatt
- Funkwerkstatt
- Kfz-Werkstatt
- Schlauchpflegerei
Daneben werden in der FTZ Lehrgänge für Atemschutzgeräteträger, Maschinisten und Sprechfunker sowie Versammlungen der Feuerwehr durchgeführt.
Darüber hinaus werden für Einsätze der Kreisfeuerwehr Sonderfahrzeuge und -geräte (z.B. Wechselladerfahrzeug und Abrollbehälter) bereitgehalten.
· Feuerwehrbereitschaft (KFB)
Die KFB werden in Landkreisen aufgestellt, um bei Großschadenslagen außerhalb des eigenen Landkreises Hilfe zu leisten. Sind die zuständigen örtlichen Feuerwehrkräfte nicht alleine im Stande, den Einsatz zu bewältigen, werden die Kräfte der KFB alarmiert. Dieses System erlaubt es gezielt, großräumig weitere Einsatzkräfte zu alarmieren und ermöglicht den direkt um den Einsatzort liegenden Feuerwehren, noch Personal zur Verfügung zu haben, um mögliche weitere Einsätze abarbeiten zu können.
Die KFB wird vom Kreisbereitschaftsführer geführt. Die in der KFB eingegliederten Züge mit fachbezogenen Gruppen sind taktisch selbstständig und werden von Zugführern geführt.
· Frauensprecherin
Die Frauensprecherin unterstützt die Feuerwehr und ihre Mitglieder in Bezug auf die Gleichstellung von Männern und Frauen, wobei in einer männlich dominierten Organisation – wie sie die Feuerwehr ohne Zweifel darstellt – der Schwerpunkt auf der Vertretung der Interessen von Frauen liegt.
· Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr ist die Jugendabteilung der freiwilligen Feuerwehren. Sie versucht, Kinder und Jugendliche für den Einsatz in der Feuerwehr vorzubereiten, so dass sie bei entsprechendem Alter und Qualifikation im freiwilligen Feuerwehrdienst mit eingesetzt werden können. Sie dürfen jedoch bis zu einem bestimmten Alter nicht in den Gefahrenbereich von Feuerwehreinsätzen eingesetzt werden. Zudem nimmt die Jugendfeuerwehr wichtige Aufgaben im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit wahr, wo sie durch verschiedenste Freizeitmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirkt.
Ein meist speziell geschulter Jugendfeuerwehrwart betreut im Auftrage der Führung der freiwilligen Feuerwehr die Jugendfeuerwehr und fungiert als Übungsleiter.
· Kreisausbildungsleiter
Der Kreisausbildungsleiter ist für die Ausbildung der Feuerwehrleute zuständig und koordiniert den Verlauf der gesamten Kreisausbildung, inkl. der weiterführenden Lehrgänge an den niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen in Celle und Loy.
Die Feuerwehr-Grundlehrgänge, jetzt Truppmannausbildung Teil 1 u. 2, finden auf Einheits-/Samtgemeindeebene statt und werden vom Kreisausbildungsleiter geprüft.
Die Ausbildung von Maschinisten, Sprechfunkern, Atemschutzgeräteträgern und die technische Unterweisung Gefahrstoffe werden in den Räumlichkeiten der Feuerwehr-Technischen Zentrale durchgeführt.
· Kreisbrandmeister
Der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig. Sie werden auf sechs Jahre vom Kreistag zu Ehrenbeamten ernannt. Vor ihrer Ernennung werden sie von den Ortsbrandmeistern der Feuerwehren gewählt.
Der Kreisbrandmeister unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über alle Gemeindefeuerwehren des Kreises.
Der Kreisbrandmeister kann bei Einsätzen und Übungen jederzeit die Einsatzleitung übernehmen.
· Notfallseelsorger
Bei den Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdienst treten oft extreme seelische Belastungen bei den Opfern, aber auch bei den Helfern auf. Dann können kirchliche Mitarbeiter/-innen zu Einsätzen gerufen werden, um sich dann um diese Personen zu kümmern. Aber auch z.B. bei der Überbringung von Todesnachrichten oder bei der Begleitung von Angehörigen der Feuerwehren, die mit Erlebtem nicht klarkommen, sind Notfallseelsorger im Einsatz.
Die Notfallseelsorge des Landkreises Uelzen besteht seit 1997. Im Moment arbeiten 18 Pastoren und Pastorinnen verschiedener christlicher Kirchen bei der Notfallseelsorge mit.
· Seniorenkameradschaft
Als „Vereinigung ehemaliger aktiver Kameraden“ hat sich auf Landkreisebene eine Seniorenkameradschaft gebildet, die sich regelmäßig trifft, um gemeinschaftlich frohe Stunden zu verleben. Ziel ist auch, die Zusammengehörigkeit zur aktiven Feuerwehr nicht aus den Augen zu verlieren. Ungeschriebene Regel ist, dass jeweils der dienstälteste ehemalige Kreisbrandmeister als Sprecher fungiert.
· Sicherheitsbeauftragter
Der Sicherheitsbeauftragte soll auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen. Er soll sich ständig für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften einsetzen und das Unfallgeschehen analysieren und auswerten, um Unfälle zu vermeiden.
· Wettbewerbsleiter
Der Wettbewerbsleiter koordiniert den Verlauf der gesamten Feuerwehrleistungswettbewerbe auf Einheits-/Samtgemeindeebene bis hin zu den Landesentscheiden. Dazu stehen zwei Teams zur Verfügung.
Leistungswettbewerbe in den niedersächsischen Feuerwehren sollen dazu dienen, den Übungsdienst entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ anzuregen.
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