erstellt von A. Lehmann
Die Installation von Rauchmeldern ist mittlerweile in 13 Bundesländer zur gesetzlichen Pflicht geworden. Eigentümer müssen jetzt bei einem Neubau beziehungsweise umfangreichen Umbau zur Prävention Rauchmelder anbringen. In Niedersachsen ist die Pflicht seit dem 20. März 2012 geregelt und betrifft alle Neubauten ab dem 1. November 2012. Bestandbauten müssen bis 2015 nachgerüstet werden. Geregelt ist die Installationspflicht mit je einem Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen.
Beim Kauf von Rauchmeldern ist auf das Qualitätssigel “Q” zu achten. Dieses Zertifikat gewährleistet, ähnlich wie andere Gütesiegel, dass der Rauchmelder ausgewählte Qualitätskriterien erfüllt. Besonders erwähnenswert ist hier unter anderem eine 10-jährige Lebensdauer.
Rauchmelder sind, da der Rauch nach oben steigt, immer an der Zimmerdecke anzubringen. Sie sollten in der Raummitte, zumindest aber 50 cm von den Wänden entfernt, montiert werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Rauchmelder in waagerechter Position und nicht an Dachschrägen angebracht werden. Zugluft und die Nähe zu Luftschächten sind zu vermeiden.
Hat man die Rauchmelder erstmal montiert, so ist die dauerhafte Funktion zu gewährleisten. Die Herstellerangaben sind hierbei genau zu beachten. Es müssen regelmäßige Funktionsüberprüfungen durchgeführt und dokumentiert werden. Geht aus den Herstellerangaben kein kürzeres Zeitintervall hervor, so ist die Überprüfung mindestens einmal im Jahr durchzuführen.