(Angaben entsprechen der Satzung Kreisfeuerwehrverband Uelzen e.V. vom 16. Februar 2013)
Der Kreisfeuerwehrverband Uelzen e.V. ist eine privatrechtliche Organisation, die sich zur Aufgabe gemacht hat, die Belange der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis zu fördern. Der Verband ergänzt den öffentlich rechtlichen Bereich der Kreisfeuerwehr. Desweiteren fördert er auch Bereiche der Freiwilligen Feuerwehren, die von der Kreisfeuerwehr nicht abgedeckt sind.
Den Vorsitz hat Kraft Amtes immer der Kreisbrandmeister des Landkreises Uelzen. Unterstützt wird er von seinen Stellvertretern und den stellvertretenen Abschnittsleitern Nord und Süd.
Ordentliche Mitglieder können einerseits die Feuerwehrangehörigen der Ortswehren im Landkreis, anderseits aber auch Einzelpersonen sein. Darüber hinaus gibt es Ehren- und Fördermitglieder.
Folgenden Satzungszwecken hat sich der Kreisfeuerwehrverband insbesondere verschrieben:
- die Pflege und Förderung des Gedankens der Freiwilligen Feuerwehr und die Förderung der Brauchtumspflege,
- die Förderung der sozialen Beziehungen innerhalb und außerhalb der Feuerwehren,
- die Förderung informativer, sportlicher und kultureller Aktivitäten innerhalb der Feuerwehr,
- der Ausbau der sozialen Fürsorge für die Mitglieder der Feuerwehren auf den Gebieten der Unfallverhütung, der Unfallversicherung und sonstiger sozialer Einrichtungen,
- die Aufgaben nach dem niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG), dem niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) und dem niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) in der jeweiligen gültigen Fassung wahrzunehmen,
- die Zusammenarbeit mit den für den Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Umweltschutz und der Hilfeleistung zuständigen Behörden und Organisationen sowie mit den hie- ran interessierten Stellen,
- die Förderung des vorbeugenden Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des Umweltschutzes,
- die Förderung der Aus- und Fortbildung in den Feuerwehren,
- die Förderung der Jugendfeuerwehren,
- die Förderung der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung,
- die Förderung des Feuerwehr-Musikwesens,
- die Öffentlichkeitsarbeit,
- die Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehrverbänden.
Die vorstehende Aufzählung stellt keine Rangfolge dar.