Pressemeldung der Nds. Staatskanzlei vom 21. Februar 2018
Feuerwehrkräfte sollen bei Unfällen besser abgesichert werden – Novelle des Brandschutzgesetzes bringt zahlreiche Neuerungen |
Die niedersächsische Landesregierung setzt den begonnenen Prozess zur Modernisierung des Brandschutzes fort. In dem am (heutigen) Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes sichert das Land Feuerwehrfrauen und -männer auch bei Gesundheitsschäden im Dienst ab, die eigentlich aus medizinischen Gründen nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden dürfen. Niedersachsen sieht damit als eines der ersten Länder überhaupt eine solche gesetzliche Regelung vor. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.
Weitere Änderungen: Einsatzleitungsbefugnisse des Landes bei außergewöhnlichen Brand- und Hilfeleistungseinsätzen regeln klar, dass – wie im Ernstfall ohnehin schon regelmäßig praktiziert – im Brand- und Hilfeleistungseinsatz „Feuerwehr durch Feuerwehr” geführt wird. Regelungen zur Freistellung für Einsätze, Gutschrift von Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung und Entschädigungsansprüche sind künftig auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und ehrenamtliche Führungskräfte des Landes anzuwenden. Einsatzkräfte, die mit der Feuerwehr ihrer jeweiligen Gemeinde stark verbunden sind und für Einsätze ständig zur Verfügung stehen, aber nicht Einwohner dieser Gemeinde sind, können zukünftig weiterhin Mitglieder der Einsatzabteilung bleiben. Für eine Vollmitgliedschaft in einer Feuerwehr war bisher der Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde zwingende Vorrausetzung. Vorgesehen ist auch, die Altersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren von derzeit 63 auf 67 Jahre anzuheben. Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Einsätzen an beispielweise Journalistinnen und Journalisten oder soziale Medien künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Hintergrund Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen werden, unterfiel aber der Diskontinuität. Die Anpassung der Kostenregelung konnte noch in der letzten Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nun wird der Gesetzentwurf erneut eingebracht. Die kommunalen Spitzenverbände, der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen und eine Reihe weiterer Verbände haben im Rahmen einer Verbandsbeteiligung Hinweise und weitere Anregungen abgegeben. Soweit es möglich war, wurden die Änderungen in den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet. Insgesamt werden bestehende Regelungslücken geschlossen sowie Klarheit in der Auslegung und in der praktischen Anwendung geschaffen. |